„Die Formen des kolonialen Verfassungsrechts waren f politischen Alltag nur vermittelt von Belang; wichtig wurd vor allem während der Dekolonisation. Man kann nich das Beispiel Ägypten am besten zeigt, von einer formal se direkten Herrschaftsstruktur auf eine in der Realität wen greifende Herrschaftsweise schließen.“
„Deshalb kann man hier in Abwandlung von Donald Meinigs Modell säuberlicher zwischen den drei Phasen (1) Erstkontakt bzw. Niederlassung, (2) Eroberung und (3) Konsolidierung unterscheiden.“